Führerscheinklassen
Klasse B:
Kfz mit zulässigem Gesamtgewicht bis 3500 kg und maximal 8 Personen, außer dem Fahrer.
Anhängerregelung
Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht bis 750kg immer erlaubt
Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg erlaubt, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht überschreitet.
Einschluss der Klassen AM und L
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren.
Klasse B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht.
Das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination darf 3500 kg überschreiten, jedoch nicht größer als 4250 kg sein.
Voraussetzung ist die Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren
Klasse BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg, aber maximal 3500 kg.
Voraussetzung ist die Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 Kubikzentimeter bei Verbrennungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotoren
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 Kubikzentimeter bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotoren
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 Kubikzentimeter bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse Max. 350 kg
Mindestalter 15 Jahre
Klasse A1
Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 Kubikzentimeter
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 Kubikzentimeter(bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max 15 kW
Einschluss der Klasse AM
Mindestalter 16 Jahre
Klasse A2
Krafträder mit:
-Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Einschluss der Klassen Am und A1
Mindestalter 18 Jahre
Klasse A
Krafträder mit:
- Hubraum über 50 Kubikzentimeter oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 Kubikzentimeter (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Einschluss der Klassen Am, A1 und A2
Mindestalter
- 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf 2
- 21 Jahre für Trikes
- 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Klasse L
Zugmaschinen
- Für land-und forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 49 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit:
- bbH max 25 km/h
- auch Anhänger
Mindestalter 16 Jahre
Klasse B196 (Schlüsselzahl 196 für die Klasse B)
Das bedeutet: Wer mindestens 25 Jahre alt und seit fünf Jahren im Besitz der Klasse B ist, wird nach einer Schulung mit neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Unterrichtseinheiten Theorie und fünf Unterrichtseinheiten Praxis) die Berechtigung erhalten, in Deutschland Leichtkrafträder der Klasse A1 zu führen.
Klasse B197 (Schlüsselzahl 197 für die Klasse B) Gültig ab 01.04.2021
Die Ausbildung für die Klasse B und die praktische Prüfung werden auf einem Automatik-Fahrzeug absolviert. Zusätzlich müssen mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug und eine 15minütige Testfahrt mit Schaltung gemacht werden. Dies hat den Vorteil, dass nach bestandener Prüfung mit Schaltfahrzeug und Automatikfahrzeug gefahren werden darf.
Mofa
Mindestalter 15 Jahre
Mit der Mofa-Prüfbescheinigung ist man berechtigt, einsitzige Roller und Mofas mit max. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und Elektro – und Verbrennungsmotor bis 50 Kubikzentimeter zu fahren.