Klasse B197

  • Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren
  • Kraftfahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht bis 3500kg
  • Maximal 8 Personen plus Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg
  • über 750kg erlaubt, wenn das Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 3500kg nicht überschreitet
  • Einschluss der Klassen AM und L

Besonderheit:

Die Ausbildung für die Klasse B und die praktische Prüfung werden auf einem Automatik-Fahrzeug absolviert. Zusätzlich müssen mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug und eine 15minütige Testfahrt mit Schaltung gemacht werden. Dies hat den Vorteil, dass nach bestandener Prüfung mit Schaltfahrzeug und Automatikfahrzeug gefahren werden darf.